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Was ist eigentlich Direktvermarktung

Tatsächlich eine lohnenswerte Option

Welche Bedingungen werden gestellt?

Direktvermarktung in aller Kürze

Was ist Strom-Direktvermarktung?

Mit dem Begriff Strom-Direktvermarktung wird der Verkauf an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Das Hauptziel dieser Methode ist es, den Strombedarf besser zu decken.

Als Entlohnung für die Teilnahme erhalten Sie als Anlagenbesitzer den Marktwert des erzeugten Stroms abzüglich eines Dienstleistungsentgelts vom Vermarkter. Zusätzlich dazu erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber die Marktprämie.

Anlagenbesitzer mit einer Leistung von 100 kWp oder mehr sind verpflichtet, sich in die Direktvermarktung einzubringen. Für Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden oder eine Leistung kleiner als 100 kW haben, gilt die Teilnahme  jedoch freiwillig und sie bleiben weiterhin unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fallen.

Dank des EEG erhalten Besitzer von direktvermarkteten Anlagen immer mindestens die EEG-Vergütung – unabhängig davon, wie stark sich die Preise auf dem Börsenstrommarkt schwanken lassen.”

Warum ist die Direktvermarktung von Strom eine lohnenswerte Option?

  1. Durch das Marktprämienmodell Trotz Schwankungen der Börsenpreise garantieren die Erlöse  mindestens die gleiche Höhe wie die EEG-Vergütung.
  1. Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen Seit 2016 sind Neuanlagen ab 100 kW dazu verpflichtet, sich direkt zu vermarkten. Bei Nichtbeachtung fällt die EEG-Einspeisevergütung im Vergleich zur Direktvermarktung erheblich niedriger aus.
  1. Vorbereitung auf post-EEG-Zeiten Bereiten Sie sich bereits heute auf den Zeitpunkt vor, an dem Ihre EEG-Förderung endet. Egal ob Sie Ihren Strom selbst nutzen oder in Zukunft an Dritte verkaufen möchten – wir bieten Ihnen einen transparenten Überblick über Ihre Leistungsdaten und monatliche Vergütungen.”

Welche Bedingungen werden an die  Direktvermarktung gestellt?

Um sicherzustellen, dass Ihre Erneuerbare Energien Anlage vollständig in das Virtuelle Kraftwerk integriert ist und Sie Marktprämie vom Verteilnetzbetreiber erhalten können, muss sie mit einer Fernsteuerung ausgestattet sein. Die Fernsteuerbarkeit wird nur durch den Direktvermarkter gewährleistet.
Diese Voraussetzung ist gesetzlich im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegt. Im Kundenportal haben Sie die Möglichkeit, einen unserer Partner-Anbindungsdienstleister auszuwählen und den Prozess zur Herstellung der Fernsteuerbarkeit zu starten.

Wie geht das mit der Strom-Direktvermarktung?

  • Berechnen Sie Ihre zusätzlichen Einnahmen und fordern Sie ein unverbindliches Angebot bei uns an – ganz einfach online!
  • Was Sie erhalten: Ein maßgeschneidertes Vertragsangebot basierend auf Ihren Angaben.
  • Abschluss des Vertrages: Sie unterschreiben das Angebot und wir kümmern uns um den Rest.
  • Zugang zum Portal: Sie erhalten Zugangsdaten zu unserem Online-Portal. Über Ihr Dashboard können Sie alle Daten selbst verwalten, visualisieren und bleiben stets über den aktuellen Lieferstatus informiert.
  • Erhalt von Direktvermarktungserlösen: Sie bekommen monatlich Ihre Erlöse und haben alles im Blick in Ihrem Portal.

Noch Fragen? Rufen Sie uns an +49 (2871) 21 858-0

Unsere Experten beraten Sie gerne in allen Fragen von der Technik bis zur Förderung. Vereinbaren Sie auch gerne online einen Termin. Mehr dazu finden Sie in unserem Online-Buchungstool